Infos zur Bewertung in Sachsen
Für die Leistungsbewertung gelten folgende Bedeutungen der Noten (SMK):
1 - Die Note „sehr gut“
soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
2 - Die Note „gut“
soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 - Die Note „befriedigend“
soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 - Die Note „ausreichend“
soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 - Die Note „mangelhaft“
soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 - Die Note „ungenügend“
soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Der Begriff „Anforderungen“ bezieht sich hier auf die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte des jeweiligen Unterrichtsfaches.
(Auszug aus der Verordnung des SMK)