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Infos zu den Kopfnoten in Sachsen

Grundlagen für die Bewertung zur Erstellung der Kopfnoten:

In der sächsischen Schulordnung wurden 1999 Kopfnoten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung eingeführt. Dazu folgende Erläuterungen:

Betragen
umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.

Fleiß
umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer sowie Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.

Mitarbeit
umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.

Ordnung
umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.


Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung werden mit den Noten von 1 – 5 bewertet, denen folgende Definitionen zu Grunde liegen:

1 - „sehr gut“
ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist.

2 - „gut“
ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist.

3 - „befriedigend“
ist jeweils zu erteilen wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist.

4 - „ausreichend“
ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist.

5 - „mangelhaft“
ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist.

(Auszug aus der Verordnung des SMK)

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